Estudio Bannarq verpflichtet sich, seine Website gemäß den folgenden Bedingungen zugänglich zu machen nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für estudiobannarq.com.
Stand der Einhaltung
Diese Website erfüllt alle Zugänglichkeitskriterien der Norm UNE-EN 301549:2019 (entspricht den Anforderungen der Konformitätsstufe A und AA der Empfehlungen für die Erstellung des europäischen Modells der Zugänglichkeitserklärung 7 WCAG 2.1) mit Ausnahme der Kriterien "Nicht anwendbar", die auf Ebene der Website oder der Anwendung für mobile Geräte als "konform" bewertet werden. Das heißt, es gibt keine Kriterien, die als "nicht konform" bewertet werden (Anzahl der nicht konformen Kriterien = 0). In diesem Fall empfiehlt die Europäische Kommission, einen Link zu dem Bewertungsbericht, der diese Konformitätsstufe unterstützt, in den Abschnitt "2.7. optionaler Inhalt" aufzunehmen, wie in diesem Dokument unten angegeben.
Vorbereitung der nächsten Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 17. November 2023 erstellt. Die Methode, die zur Erstellung der Erklärung verwendet wurde, war eine von der Agentur selbst durchgeführte Selbsteinschätzung. Letzte Überarbeitung der Erklärung: 17. November 2023.
Bemerkungen und Kontaktangaben
Sie können Mitteilungen über Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018) machen, wie z. B.:
- Melden Sie mögliche Verstöße auf dieser Website
- Übermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten
- Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Zugänglichkeit der Website.
Über das Kontaktformular oder telefonisch unter 91 402 39 98 können Sie Ihre Anfrage einreichen:
- Eine Beschwerde in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018 oder
- Eine Anfrage für zugängliche Informationen in Bezug auf:
- Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgeschlossen sind.
- Inhalte, die von den Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen der Sachverhalt, die Gründe und der Antrag klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und rechtmäßig ist.
Mitteilungen, Beschwerden und Anträge auf Zugang zu Informationen werden von der SOLNET GROUP entgegengenommen und bearbeitet.
Wird ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt, ist die betroffene Person mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden oder entspricht die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen, kann die betroffene Person eine Beschwerde einreichen. Eine Beschwerde kann auch eingelegt werden, wenn innerhalb von zwanzig Arbeitstagen keine Antwort eingegangen ist. Die Beschwerde kann über das folgende Kontaktformular oder unter der Telefonnummer 91 402 39 98 eingereicht werden. Die Beschwerden werden von GRUPO SOLNET entgegengenommen und bearbeitet.
Fakultativer Inhalt
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